Die Vereinsmitgliedschaft ist prinzipiell für jede volljährige natürliche Person, Ehepaare, Familien sowie auch für juristische Personen möglich. Hierzu ist ein formeller
Antrag
Antrag an den Vorstand erforderlich, der über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet. Wird ein Antrag positiv beschieden, so erhält das neue Mitglied hierüber einen entsprechenden Aufnahme-Bescheid.

Die Kosten und verschiedenen Arten einer Vereinsmitgliedschaft sind detailliert aus der aktuellen
AntragMitglieder- und Beitragsordnung ersichtlich. Hier eine kurze Übersicht:

Art der Mitgliedschaft

Monatsbeitrag in EUR

Stimmrecht

1) Gründungsmitgliedschaft

400,00 für Solo-Mitglieder

Ja

600,00 für Ehepaare + Familien

Ja

2) Ordentliche Mitgliedschaft

800,00 für Solo-Mitglieder

Ja

1.200,00 für Ehepaare + Fam.

Ja

3) Außerordentliche Mitglieder

400,00 für Solo-Mitglieder

Nein

600,00 für Ehepaare + Familien Nein

4) Fördermitglieder

200,00 für Solo-Mitglieder

Nein

300,00 für Ehepaare + Familien

Nein

5) Ehrenmitglieder

beitragsbefreit

Ja

6) Korporativ-Mitglieder

gemäß Vorstandsbeschluss

gemäß Vorstandsbeschluss

Da der Verein eine gemeinnützige Körperschaft ist, können alle Mitgliedsbeiträge und Spenden an den Verein selbstverständlich steuerlich geltend gemacht werden. Die dazu erforderliche Bescheinigung wird vom Verein auf Wunsch alljährlich kostenfrei ausgestellt.

Die Vereinsmitgliedschaft bietet umfangreiche Vorteile, über die sich jeder im persönlichen Einzelgespräch detailliert informieren kann.